Hilfsmittel bei Epilepsie
Hilfsmittel sollen die Folgen einer Erkrankung oder Behinderung ausgleichen und dazu führen, dass die Betreffenden selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Was ein Hilfsmittel ist, ist im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgelegt. In der Regel werden die Kosten nur für die dort gelisteten Produkte übernommen.
Für die Beantragung eines Hilfsmittels ist die Verordnung eines Arztes erforderlich. Die Krankenkasse prüft dann, ob die Kostenübernahme erfolgen kann. Wird diese abgelehnt, sollte das nicht einfach hingenommen werden. Vielmehr sollten die Rechtsmittel ausgenutzt und ein gut begründeter Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt werden.
Bitte beachten Sie – der Download der angeforderten Infomaterialien erfolgt über die Webseite des Bundesverbandes der Deutschen Epilepsievereinigung.