Epilepsie und erste Hilfe
Der einzelne epileptische Anfall ist kein Notfall, er schädigt das Gehirn nicht und hört von selbst wieder auf. Die Aufgabe der Ersthelfer besteht vor allem darin, bei einem Anfall das Umfeld zu sichern und die Person vor weiteren Verletzungen zu schützen.
Hat der Anfall nach 5 Minuten nicht aufgehört, sollte jedoch unbedingt ein Notarzt verständigt und ein Notfallmedikament – falls dieses vorhanden ist – verabreicht werden. Es könnte sich dann um einen Status epilepticus handeln, der medikamentös unterbrochen werden muss. Geschieht das nicht, können bleibende Schädigungen bis hin zum Tod die Folge sein.
Ist in Kindergarten oder Schule die Gabe eines Notfallmedikaments erforderlich, müssen auch Personen, die normalerweise nicht zur Medikamentengabe verpfichtet sind (z.B. Lehrer/-innen, Erzieher/-innen), dies verabreichen. Andernfalls drohen ihnen Sanktionen wegen unterlassener Hilfeleistung (vgl. dazu den Sonderdruck aus einfälle 154).
Bitte beachten Sie – der Download der angeforderten Infomaterialien erfolgt über die Webseite des Bundesverbandes der Deutschen Epilepsievereinigung.